Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kripo Akademie gGmbH für virtuelle- oder Live-Online-Seminare, vor Ort stattfindende Bildungsangebote und Inhouse-Schulungen
§ 1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche mit der Kripo Akademie gGmbH, Wollankstraße 135, 13187 Berlin (im Folgenden: Kripo Akademie) abgeschlossenen Verträge für virtuelle oder vor Ort stattfindende Weiterbildungsangebote, Live-Online-Seminare oder Inhouse-Schulungen (nachfolgend zusammen: „Bildungsangebote oder Veranstaltungen), welche die Kripo Akademie erbringt.
§ 2 Leistungen
(1) Der Umfang der von der Kripo Akademie zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der auf der Webseite der Kripo Akademie eingestellten Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung bzw. im Falle von Inhouse-Seminaren auch in Form eines individuellen Angebotes bzw. einer jeweiligen Einzelvereinbarung.
(2) Die Kripo Akademie ist berechtigt, die Leistung wahlweise durch Dritte oder eigene Mitarbeitende (Referentinnen und Referenten) zu erbringen.
§ 3 Anmeldung
(1) Die Anmeldung zur Teilnahme an einem Bildungsangebot der Kripo Akademie ist online über die Webseite der Kripo Akademie per Buchungsformular möglich. Bei der Anmeldung erhält die teilnehmende Person per E-Mail eine Eingangsbestätigung mit den von ihren gemachten Angaben. Im Falle von Inhouse-Schulungen erhält der Auftraggeber ein individuelles Angebot, welches im Falle einer Annahme in Textform zu bestätigen ist.
(2) Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet. Soweit die Anmeldung für das gewünschte Bildungsangebot berücksichtigt werden kann und das Bildungsangebot noch über freie Plätze verfügt, erhält die teilnehmende Person per E-Mail eine Anmeldebestätigung. Durch den Zugang der Anmeldebestätigung kommt der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und der Kripo Akademie unbeschadet des Absatzes 4 zustande.
(3) Wird für das jeweilige Bildungsangebot nicht die erforderliche Mindestteilnehmerzahl erreicht, so hat die Kripo Akademie gemäß § 4 das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
(4) Kann die Anmeldung für das gewünschte Bildungsangebot mangels freier Plätze nicht berücksichtigt werden, informiert die Kripo Akademie den Teilnehmer oder die Teilnehmerin hierüber.
(5) Wurde die erforderliche Mindestteilnehmendenanzahl des jeweiligen Bildungsangebotes erreicht, so versendet die Kripo Akademie eine Durchführungsbestätigung, in der Regel bis spätestens vier Wochen vor Beginn eines vor Ort stattfindenden Weiterbildungsangebots und bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines virtuellen Bildungsangebotes oder Live-Online-Seminars. Mit dieser Bestätigung wird den Teilnehmenden die Durchführung der Veranstaltung garantiert.
(6) Änderungen bezüglich der Anmeldedaten hat die teilnehmende Person der Kripo Akademie bis spätestens einer Woche vor Beginn des Bildungsangebots mitzuteilen. Geht die Mitteilung später ein, hat die teilnehmende Person ggf. hieraus entstehende Mehrkosten zu tragen.
§ 4 Widerrufsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher
(1) Verbraucherinnen und Verbauchern steht bei Fernabsatzverträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab Vertragsschluss. Detaillierte Informationen zum Widerrufsrecht und ein Muster-Widerrufsformular finden Sie in unserer separaten Widerrufsbelehrung, die Sie unter hier abrufen können.
§ 5 Teilnahmegebühr
(1) Die Teilnahmegebühr ist dem aktuellen Bildungsangebot der Kripo Akademie unter http://www.kripo-akdemie.de zu entnehmen. Der dort genannte Betrag umfasst die Teilnahme an der Veranstaltung und alle weiteren ausgewiesenen Leistungen der Kripo Akademie im Rahmen des gebuchten Bildungsangebotes (z.B. Tagungsunterlagen, Pausengetränke etc.). Übernachtungs- und Reisekosten sind nicht in der Teilnahmegebühr enthalten. Im Falle von Inhouse-Schulungen werden die Veranstaltungskosten in Form eines individuellen Angebots offeriert.
(2) Mitglieder des Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. (BDK) können Bildungsangebote zu ausgewiesenen Mitgliedspreisen buchen. Voraussetzung ist das Bestehen einer ordentlichen Mitgliedschaft beim BDK zum Zeitpunkt der Buchung. Die Mitgliedschaft muss unter Angabe der BDK-Mitgliedsnummer bei der Buchung belegt werden. Die Teilnehmenden erklären sich einverstanden, dass die Anmeldedaten zur Prüfung und Bestätigung der Mitgliedschaft an den Bund Deutscher Kriminalbeamter e.V. weitergegeben werden.
(3) Der in der Rechnung der Kripo Akademie ausgewiesene Betrag ist ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Zugang zur Zahlung fällig, sofern in der Rechnung keine abweichenden Regelungen getroffen wurden.
(4) Im Falle eines Zahlungsverzugs behält sich die Kripo Akademie vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Auftraggeber vorbehalten.
§ 6 Durchführung der Veranstaltung, Rücktritt durch die Kripo Akademie
(1) Das Bildungsangebot wird von qualifizierten Referentinnen und Referenten vorbereitet und durchgeführt. Die teilnehmende Person hat jedoch keinen Anspruch darauf, dass das Bildungsangebot von dem oder der auf der Webseite der Kripo Akademie oder einer in einem individuellen Angebot angekündigten Referenten oder Referentin geleitet wird.
(2) Für die Teilnahme an einem virtuellen Bildungsangebot oder einem Live-Online-Seminar benötigt die teilnehmende Person einen Computer oder ein mobiles Endgerät mit stabiler Internetverbindung, das die jeweiligen und gängigen Systemanforderungen erfüllt. Für eine aktive Teilnahme sind ein Mikrofon und eine Webcam erforderlich. Bei Notebooks sind diese in der Regel integriert. Externe Headsets können die Audioqualität verbessern. Ggf. darüberhinausgehende Anforderungen werden in der Beschreibung des Bildungsangebotes bekannt gegeben. Die teilnehmende Person ist für das Vorhandensein dieser technischen Voraussetzungen selbst verantwortlich. Die teilnehmende Person verpflichtet sich, vor Beginn des Bildungsangebotes die Kompatibilität der eigenen Geräte mit den technischen Anforderungen der Kripo Akademie zu testen. Eine Rückerstattung bei Nichtteilnahme aufgrund technischer Probleme seitens der Teilnehmenden ist ausgeschlossen.
(3) Die Kripo Akademie wird der teilnehmenden Person rechtzeitig vor Beginn des gebuchten Live-Online-Seminars die Zugangsdaten für die Lernplattform an die in der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse zusenden. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte weitergegeben oder öffentlich verfügbar gemacht werden.
(4) Die Kripo Akademie haftet nicht für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Tagungsunterlagen bzw. des Bildungsinhalts, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit seitens der Kripo Akademie oder ihrer Beschäftigten, bzw. Referentinnen oder Referenten vor. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Kripo Akademie nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenem Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Kripo Akademie leistet der teilnehmenden Person ferner keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Erfolges aufgrund der Teilnahme an einem Bildungsangebot. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(5) Die Kripo Akademie ist berechtigt, das Bildungsangebot wegen Verhinderung des Referenten oder der Referentin oder Schließung der Veranstaltungsräume räumlich und / oder zeitlich zu verlegen oder das Programm des Bildungsangebotes zu ändern. Die Rechte der teilnehmenden Person bei einer solchen Änderung sind in § 6 Ziff. 3 geregelt.
(6) Kann eine Veranstaltung aus Gründen, die die Kripo Akademie nicht zu vertreten hat (z. B. Verhinderung von Referenten, Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder Schließung der Veranstaltungsräume), ganz oder teilweise nicht stattfinden, ist die Kripo Akademie berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten.
(7) Im Fall eines Rücktritts durch die Kripo Akademie erhält die teilnehmende Person eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person sind ausgeschlossen, sofern die Kripo Akademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(8) Bei virtuellen Bildungsangeboten oder Live-Online-Seminaren ist die Kripo Akademie für die Bereitstellung der notwendigen technischen Infrastruktur, wie etwa einer Videokonferenzsoftware sowie für das Vorhalten entsprechender Lizenzen verantwortlich. Standardmäßig benutzt die Kripo Akademie die Videokonferenzsoftware Zoom. Die aktuelle Version kann kostenlos von der offiziellen Zoom-Website heruntergeladen werden. Alternativ kann Zoom auch direkt im Browser genutzt werden. Wir empfehlen die Nutzung aktueller Versionen gängiger Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge. Wir empfehlen, die technischen Voraussetzungen vor Seminarbeginn zu testen. Für die Nutzung der externen Videokonferenzplattform übernimmt die Kripo Akademie keine Haftung, insbesondere nicht für Sicherheitslücken, Ausfälle oder technische Probleme auf Seiten des Plattformbetreibers.
§ 7 Inhouse-Schulungen
(1) Die Bestimmungen in § 5 gelten speziell für Inhouse-Schulungen. Soweit in diesem Abschnitt keine besonderen oder abweichenden Regelungen getroffen werden, gelten die übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unverändert und gleichermaßen auch für Inhouse-Schulungen.
(2) Der Auftraggeber von Inhouse-Schulungen verpflichtet sich, bei vor Ort stattfindenden Inhouse-Schulungen zur Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten, benötigter Technik (Beamer, Flip-Chart, Metaplanwand, Moderatorenkoffer; Laptops etc.) und sorgt für die Einladung der Teilnehmenden, sofern nicht anders gewünscht. Bei virtuellen Veranstaltungen oder Online-Inhouse-Schulungen verpflichtet sich der Auftraggeber zur Einladung der Teilnehmenden und stellt sicher, dass die Teilnehmenden technisch in der Lage sind, an der Veranstaltung teilzunehmen. Der Auftraggeber ist zudem dafür verantwortlich, dass die Weiterleitung bzw. die Zustellung der Schulungsunterlagen an die Teilnehmenden sichergestellt wird.
(3) Die Kripo Akademie legt in Absprache mit dem Auftraggeber unmittelbar mit dem Abschluss des Vertrages eine verbindliche Mindest- und Maximalanzahl an Teilnehmenden für die Inhouse-Schulung fest. Die finale Teilnehmendenzahl und sofern angeboten die Anzahl der benötigten Schulungsunterlagen sind der Kripo Akademie 2 Wochen vor Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Im Falle einer Überschreitung der festgelegten maximalen Teilnehmendenzahl können Mehrkosten pro Teilnehmenden entstehen. Die Höhe der Mehrkosten wird in Absprache mit den Referenten festgelegt, transparent kommuniziert und dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt. Bei einer Unterschreitung der Teilnehmendenzahl nach verbindlicher Festlegung, bleibt der im Angebot enthaltene Gesamtpreis unberührt.
(4) Aus organisatorischen Gründen sind sowohl der Veranstaltungsort spätestens vier Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung vom Auftraggeber verbindlich festzulegen (z.B. per E-Mail an die Kripo Akademie). Bei Änderungen nach Ablauf dieser Frist, ist der Auftraggeber verpflichtet etwaige anfallende Reisekosten des Referenten nach Maßgabe von Ziff. 5 dieser Vereinbarung zu erstatten.
(5) Die Auswahl der Referentinnen und Referenten obliegt der Kripo Akademie. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf einen bestimmten Referenten oder eine bestimmte Referentin.
(6) Die Vergütung der Leistungen richtet sich nach dem Angebot bzw. der jeweiligen Vereinbarung. Bei vor Ort stattfindenden Inhouse-Schulungen werden Bahn-, Taxi- und Hotelkosten sowie Spesen des Referenten oder der Referentin durch die Kripo Akademie in Höhe der nachfolgend genannten Richtwerte verauslagt und sodann gegenüber dem Auftraggeber abgerechnet.
- Fahrtkosten: Hin- und Rückreise mit der Deutschen Bahn, 2. Klasse inkl. Sitzplatzreservierung oder EUR 0,30 zzgl. USt. pro gefahrenem Kilometer mit dem PKW.
- Kosten für Übernachtungen bis zu einem Höchstbetrag von EUR 170,00 inkl. Frühstück einschließlich USt. pro Übernachtung. Bitte beachten Sie, dass bei kurzfristig angelegten Inhouse-Schulungen oder externen Veranstaltungen am Veranstaltungsort zusätzliche Kosten anfallen können.
(7) Die Kripo Akademie ist berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die Inhouse-Schulung aus Gründen, die die Kripo Akademie nicht zu vertreten hat (z.B. Verhinderung des Referenten oder der Referentin) ganz oder teilweise nicht stattfinden kann. Im Fall eines Rücktritts durch die Kripo Akademie erhält der Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen, sofern die Kripo Akademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(8) Der Auftraggeber ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn der Inhouse-Schulung zurückzutreten. Finden an mehreren Tagen Veranstaltungen statt, so wird zur Berechnung der Frist nach Satz 1 der erste Schulungstermin zugrunde gelegt. Als Folge des fristgerechten Rücktritts erhält der Auftraggeber eine bereits gezahlte Vergütung zurückerstattet. Geht die Erklärung des Rücktritts nicht innerhalb der Frist nach Satz 1 bei der Kripo Akademie ein, so hat der Auftraggeber bei einer Absage bis 15 Kalendertage vor Schulungsbeginn pauschal 50 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Bei einer Absage ab 14 Tagen vor Schulungsbeginn oder bei fehlender Übermittlung der Absage sind 100 Prozent der vereinbarten Vergütung vom Auftraggeber zu entrichten. Die Erklärung des Rücktritts ist in Textform (z.B. E-Mail) oder schriftlich gegenüber der Kripo Akademie an folgende Kontaktdaten zu richten: Kripo Akademie gGmbH, Wollankstraße 135, 13187 Berlin E-Mail: info@kripo-akademie.de. Dem Auftraggeber bleibt es vorbehalten nachzuweisen, dass der Kripo Akademie durch den Rücktritt ein geringerer Schaden entstanden ist.
(9) Die Kripo Akademie verpflichtet sich, über alle vertraulichen Informationen, die sie bei Durchführung des Vertrages über Inhouse-Schulungen vom Auftraggeber z.B. zur Vorbereitung oder während der Inhouse-Schulung von Teilnehmenden erhält, Verschwiegenheit zu wahren und alle erforderlichen sowie den Umständen nach angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen zu treffen. Vertrauliche Informationen im Sinne dieser Regelung sind alle Informationen (unabhängig davon ob schriftlich, elektronisch, mündlich, digital verkörpert oder in anderer Form), die als geheimhaltungsbedürftig gekennzeichnet sind, die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse enthalten bzw. Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 2 Nr. 1 GeschGehG darstellen oder Informationen, bei denen ein erkennbares Interesse des Auftraggebers an einer Geheimhaltung besteht. Informationen sind nicht vertraulich, die die Kripo Akademie bei Erhalt der Information bereits bekannt waren oder der Öffentlichkeit allgemein zugänglich oder bekannt sind oder vom Auftraggeber ausdrücklich schriftlich von der Vertraulichkeit ausgenommen wurden. Von der Verpflichtung zur Vertraulichkeit sind ebenfalls solche Informationen ausgenommen, die unter die erlaubten Handlungen nach § 3 GeschGehG fallen, die die Kripo Akademie aufgrund gesetzlicher, gerichtlicher oder behördlicher Anordnung offenbaren muss oder wenn nach § 5 GeschGehG ein Recht zur Offenbarung besteht. Diese Verpflichtung besteht bis drei Jahre nach Beendigung der Durchführung der Inhouse-Schulung.
(10) Die Kripo Akademie verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen lediglich gegenüber solchen Referentinnen und Referenten, Führungskräften, Mitarbeitenden, Subunternehmen, sowie verbundenen Unternehmen („Berechtigte Personen“) offen zu legen, wie dies für den Zweck der Inhouse-Schulung zwingend erforderlich ist (need to know). Voraussetzung hierfür ist, dass die berechtigten Personen in Vereinbarungen zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichtet werden, welche einen Schutz bieten, der mindestens so umfassend ist wie jener in Absatz 1 und die, soweit gesetzlich zulässig, auch über die Kündigung des zugrunde liegenden Vertragsverhältnisses zwischen den Vertragsparteien hinaus für mindestens drei Jahre in Kraft bleiben. Gleiches gilt, wenn (externe) Referenten bei der Durchführung von Inhouse-Schulungen vertrauliche Informationen erhalten. Bitkom Services wird diese (externen) Referenten vorab in Vereinbarungen zur Geheimhaltung und Verschwiegenheit verpflichten.
(11) Die Kripo Akademie ist berechtigt, den Auftraggeber als Referenzkunden zu benennen. Zu diesem Zweck räumt der Auftraggeber der Kripo Akademie an seinem Firmenlogo und seiner Firmenbezeichnung ein nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbares, unentgeltliches und mit einer Frist von zwei Wochen widerrufliches Recht ein, das Firmenlogo und seine Firmenbezeichnung im Zusammenhang mit der Referenznennung zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst das Recht von der Kripo Akademie, das Firmenlogo und die Firmenbezeichnung auf digitalen oder analogen Medien zu vervielfältigen, sie im In- und Ausland auf digitalen oder analogen Medien zu verbreiten, öffentlich wiederzugeben, insbesondere sie auf der Webseite der Kripo Akademie und in Social- Media-Kanälen öffentlich zugänglich zu machen und sie in PowerPoint-Folien innerhalb der Unternehmens- und/oder Vertriebspräsentation und im Flyer der Kripo Akademie einzubinden und zu verbreiten. Der Auftragnehmer versichert, dass durch die Verwendung des Firmenlogos und der Firmenbezeichnung durch die Kripo Akademie keine Rechte Dritter verletzt werden und stellt die Kripo Akademie von entsprechenden Ansprüchen Dritter frei.
Die Nennung als Referenzkunde unterbleibt mit Wirkung für die Zukunft, wenn der Auftraggeber in Textform (z.B. E-Mail) widerspricht. Im Falle des Widerspruchs wird die Kripo Akademie das Firmenlogo und die Firmenbezeichnung innerhalb von zwei Wochen dauerhaft von allen in ihrem Einflussbereich befindlichen und von ihr stammenden Dokumenten oder Quellen (z.B. Plattform) entfernen. Dies gilt nicht für solche Dokumente oder Quellen, aus denen die vorgenannten Inhalte nicht oder nur mit erheblichem Aufwand entfernt werden können, wie z.B. gedruckte Referenzdokumente, bereits versandte E-Mail-Newsletter, Suchmaschinen-Cache.
§ 8 Rücktritt durch die teilnehmende Person
(1) Die teilnehmende Person ist berechtigt, von diesem Vertrag bis spätestens vier Wochen vor Beginn eines vor Ort stattfindenden Bildungsangebots und bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines virtuellen Bildungsangebotes oder Live-Online-Seminares zurückzutreten. Die Erklärung ist schriftlich, per Telefax oder E-Mail gegenüber der Kripo Akademie an folgende Kontaktdaten zu richten: Kripo Akademie gGmbH, Wollankstraße 135, 13187 Berlin, Telefax: 030 2463045-29, E-Mail: info@kripo-akademie.de. Ist der Rücktritt fristgerecht erfolgt, erhält die teilnehmende Person bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück.
(2) Geht eine Rücktrittserklärung später als vier bzw. zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der Kripo Akademie ein oder nimmt die teilnehmende Person nicht an der Veranstaltung teil, so hat die Kripo Akademie Anspruch auf Zahlung der vollen Vergütung.
(3) Die teilnehmende Person ist darüber hinaus bei einer wesentlichen Änderung von Zeit, Ort oder Inhalt der Veranstaltung berechtigt, innerhalb von einer Woche nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung von dem Vertrag zurückzutreten. Eine wesentliche Änderung liegt insbesondere dann vor, wenn die Veranstaltung nicht an dem angekündigten Tag oder in der angekündigten Stadt stattfindet oder wenn ein vor Ort geplantes Bildungsangebot virtuell oder online stattfinden soll. Der Wechsel eines Referenten oder einer Referentin stellt dagegen keine wesentliche Änderung dar. Im Fall des Rücktritts erhält die teilnehmende Person eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr zurück. Weitergehende Ansprüche der teilnehmenden Person sind ausgeschlossen, sofern die Kripo Akademie die Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.
(4) Gegebenenfalls bestehende gesetzliche Widerrufsrechte der teilnehmenden Person bleiben unberührt.
§ 9 Hausordnung, Anreise, Unterkunft
(1) Die teilnehmende Person verpflichtet sich bei vor Ort stattfindenden Bildungsangeboten, die Hausordnung und Brandschutzordnung der Gebäude, in denen die Veranstaltung stattfindet, sowie etwaige Rauchverbote zu beachten.
(2) Bei virtuellen Bildungsangeboten oder Live-Online-Seminaren hat die teilnehmende Person die Teilnahmeregeln (Netiquette) zu beachten. Bei einem Verstoß gegen die Netiquette steht es der Kripo Akademie frei, die teilnehmende Person von der Teilnahme am Bildungsangebot auszuschließen und die Anmeldung für zukünftige Bildungsangebote zu verweigern. Die Einschätzung der Schwere des Verstoßes obliegt der Kripo Akademie.
(3) Die Buchung einer etwaigen Anreise und Unterkunft hat die teilnehmende Person selbst zu besorgen. Die Kripo Akademie informiert die teilnehmende Person auf Wunsch über Unterkunftsmöglichkeiten.
§ 10 Haftung
(1) Die Kripo Akademie haftet unbeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Im Falle einfacher Fahrlässigkeit haftet die Kripo Akademie, sofern eine Pflicht verletzt ist, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes wesentlich ist („Kardinalpflicht“). Kardinalpflichten sind dabei solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Die vorstehenden Regelungen gelten auch zugunsten der Mitarbeitenden und Beschäftigten der Kripo Akademie.
(4) Die Verjährungsfrist für Ansprüche der teilnehmenden Person beträgt ein Jahr, soweit der Beginn der Frist von der Kenntnis der teilnehmenden Person abhängig ist; in den übrigen Fällen bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
(5) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie die Haftung für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleiben von den vorstehenden Abs. (1) bis (4) unberührt. Schadensersatzansprüche aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens unterfallen nicht der Regelung des Abs. (4).
(6) Die Kripo Akademie haftet nicht für technische Probleme, die außerhalb ihres Einflussbereichs liegen, wie z. B. Internetverbindungsprobleme auf Seiten der Teilnehmenden.
§ 11 Urheberrecht
(1) Alle Rechte, insbesondere das Urheberrecht und sonstige Schutzrechte an Schulungsunterlagen und -inhalten, verbleiben bei der Kripo Akademie. Den Teilnehmenden wird lediglich ein einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht für den persönlichen Gebrauch eingeräumt. Jede Weitergabe, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung der Unterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Kripo Akademie.
(2) Ein Mitschnitt der Veranstaltung, z.B. auf Ton- oder Videobänder sowie Fotoaufnahmen oder Screenshots im Falle von virtuellen Veranstaltungen oder Live-Online- Seminaren sind nicht zulässig. Unzulässige digitale Reproduktionen, wie das Anfertigen von Screenshots oder das Teilen von Login-Daten, sind untersagt und können rechtliche Schritte nach sich ziehen.
(3) Die Kripo Akademie behält sich das Recht vor, den Zugang zu digitalen Inhalten zu überwachen, um die Einhaltung der Nutzungsrechte sicherzustellen
§ 12 Datenschutz
Die Kripo Akademie verarbeitet personenbezogene Daten der Teilnehmenden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen. Personenbezogene Daten werden für die Dauer des Vertragsverhältnisses und darüber hinaus entsprechend der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten gespeichert. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unseren Datenschutzbestimmungen.
§ 13 Information zur Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Die Teilnahme an der Online-Streitbeilegung ist freiwillig.
Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@kripo-akademie.de
Information zur Verbraucherstreitbeilegung nach § 36 VSBG: Die Kripo Akademie ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes nicht verpflichtet und nicht bereit.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers oder der teilnehmenden Person finden keine Anwendung und werden hiermit ausgeschlossen. Solche Bedingungen des Auftraggebers oder der teilnehmenden Person werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn ihnen die Kripo Akademie nicht ausdrücklich widerspricht, Zahlungen des Auftraggebers vorbehaltlos annimmt oder die Leistungen widerspruchslos erbringt. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber für den Widerspruch eine besondere Form vorgeschrieben hat.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen
(3) Gerichtsstand im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichem Sondervermögen ist Berlin.
Berlin, Januar 2025